EFP in der Mitarbeiterführung

Die objektive Bewertung von Mitarbeiterverhalten und -leistungen ist eine wesentliche Voraussetzung für eine zielführende Kommunikation und eine funktionierende Führung. Nur wenn alle Aspekte des potenziellen Nutzens bzw. Schadens in die Bewertung einfließen, erkennt die Führungskraft das volle Ausmaß und entscheidet entsprechend.

Nur durch die objektive Bewertung von Leistungen und -verhalten können Mitarbeiter gerecht und angemessen geführt werden. Subjektive Beurteilungen führen zu Ungerechtigkeiten und demotivieren die Mitarbeiter. Wer als Kind schon einmal übergangen oder ungerecht gescholten wurde, weiß, wie sich das anfühlt. Zudem führen falsche oder nicht nachvollziehbare Beurteilungen zu unangemessenen Personalentscheidungen.

Erhalten vorbildliche Mitarbeiter keine Anerkennung oder Entwicklungschancen, werden sie demotiviert, passen ihr Verhalten der Masse an und kündigen zumindest innerlich. Kurzfristig verliert das Unternehmen nur die Mehrleistung, später oftmals auch die fähigen Mitarbeiter, weil die Führungskräfte nichts dafür tun, um diese zu halten und zu fördern.

Reagieren Führungskräfte jedoch unangemessen auf das Fehlverhalten von Mitarbeitern, schädigt dies das Unternehmen ebenfalls. Reagiert er zu schwach, demotiviert er die guten Mitarbeiter – fällt die Disziplinarmaßnahme zu stark aus, fühlt sich der Mitarbeiter ungerecht behandelt und macht Dienst nach Vorschrift, kündigt innerlich oder holt sich anwaltliche Unterstützung. Im schlimmsten Fall muss die Entscheidung durch den Gerichtsentscheid zurückgenommen werden – die Führungskraft blamiert sich und das Unternehmen muss eine teure Abfindung zahlen.

Die Erfolgsfokussierte Priorisierung bietet Führungskräften Hilfestellung bei der Gratwanderung in der Mitarbeiterführung. Mit dieser universellen Methode werden alle Ereignisse, Potenziale und Probleme mit Auswirkungen auf das Unternehmen bewertet – natürlich auch vorbildliches Verhalten oder Fehlverhalten von Mitarbeitern.

Das Besondere an dieser Methode sind seine universelle Einsetzbarkeit, die objektiven Kriterien und die Berechnung eines eindeutigen Wertes. Dieser liegt immer zwischen 1 und 1.000 – je höher er ist, desto höher ist der Handlungsbedarf und umso höher ist der Nutzen einer Maßnahme, z.B. einer Beförderung oder einer Disziplinarmaßnahme.

Beispiel:

Am Beispiel eines Fehlverhaltens wird aufgezeigt, wie die Methode beider Führung der Mitarbeiter funktioniert

Ein Mitarbeiter hielt sich mehrmals wöchentlich nicht an Vorgaben, obwohl er sie nachweislich kannte. Durch seine abfälligen Äußerungen über die Anweisungen motivierte er seine Kollegen, sich ebenfalls nicht an diese Anweisungen zu halten. Seine Weigerung führte bei den anderen Team-Mitgliedern zu Mehrarbeit und kleineren Fehlern. Das Verhalten wurde wie folgt bewertet (gelb markiert).

 

objektiv eingestuftes Verhalten führt zu effizienter und gerechter Mitarbeiterführung

 

Nach der objektiven Einstufung wird die ErfolgsPrioritätsZahl (EPZ) ermittelt. Sie zeigt an, wie hoch der Handlungsbedarf ist und somit der Nutzen für das Unternehmen ist. Hierzu werden die drei ermittelten Einzelwerte miteinander multipliziert. Da der Schaden bzw. Nutzen anhand mehrerer Aspekte betrachtet wird, fließt der Aspekt mit der höchsten Auswirkung in die Berechnung der EPZ ein.

8  x  6  x  6  =  288 (EPZ)

Das Fehlverhalten hat eine EPZ von 288 – es besteht akuter Handlungsbedarf  für eine Disziplinarmaßnahme. Diese hätte einen hohen Nutzen für das Unternehmen und die Führungskraft, da sie sich stark auf Motivation und Effizienz zahlreicher Mitarbeiter auswirken würde.

Die EPZ zeigt den Nutzen für das Unternehmen ebenso sicher an, wie die Kalorie den Nährwert von Lebensmitteln. Die Objektivität der Methode schafft Vertrauen und stellt sicher, dass geeignete Maßnahmen geplant und ohne zeitraubende Diskussionen freigegeben werden. Durch ihren eindeutigen Wert erkennt jeder auf einen Blick die Bedeutung des Potenzials und die Priorität der eingeleiteten Maßnahmen wird eindeutig kommuniziert. Mit der EPZ wird sichergestellt dass Aufgaben und Maßnahmen mit hoher Priorität immer zuerst umgesetzt werden und sich das Unternehmen bestmöglich entwickelt.

Mehrere Kunden geben ihren Führungskräften eindeutige Vorgaben, die den Führungskräften als Entscheidungshilfe zur Festlegung von angemessenen Disziplinarmaßnahmen dienen.

  • EPZ      1 –    49      =  mündliche Ermahnung
  • EPZ    50 –    99    =  schriftliche Verwarnung
  • EZP  100 – 249    =  Abmahnung / Rückstufung
  • EPZ  250 – 499    =  Abmahnung / Rückstufung
  • EPZ    > 500          =  Rückstufung / Kündigung

Seit kurzem gibt es auch ein Excel-basiertes Tool mit der treffenden Bezeichnung ErfolgsKompass®. Mit ihm wird der geringe Aufwand für die Erfolgsfokussierte Priorisierung nochmals minimiert – in nur einer Minute stuft der Entscheider den Vorgang ein und erhält die EPZ. Mit ihm entfällt nicht nur die lästige Berechnung der EPZ sondern der Vorgang wird auch nachvollziehbar dokumentiert und die gesetzlich und normativ geforderten Nachweise werden nebenbei erstellt. Zudem erhält der Entscheider konkrete Empfehlungen dazu, welche Maßnahmen angemessen und zielführend sind.

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